Gebäudeenergiegesetz
Heizung & Fristen
Orientierung zur 65 %-Regel und zum Heizungstausch – verbunden mit Fördermöglichkeiten in OWL.
GEG & Heizung
Heizungsfristen – verständlich
Orientierung zu 65 %-Regel und Austausch – keine Rechtsberatung. Einzelfall immer prüfen.
65 %-Regel bei Heizungstausch
Beim Einbau einer neuen Heizung greifen oft Anforderungen an erneuerbare Anteile (u. a. Wärmepumpe, Anschluss an Wärmenetze, Biomasse – je nach Fall und Übergangsregeln).
Alte Ölheizungen
Sehr alte Öl- und Gasheizungen können unter bestimmten Voraussetzungen austauschpflichtig werden. Ob und wann das für Ihr Gerät gilt, ist ein Einzelfall.
Förderung parallel denken
Wer sowieso tauscht, sollte BAFA/KfW (z. B. KfW 458) und ggf. iSFP-Boni mitdenken – sonst verschenkt man oft Zuschüsse.
Kein Online-Urteil
GEG- und Förderfragen ersetzen keine Prüfung vor Ort. Nutzen Sie den Rechner zur Orientierung und fragen Sie verbindlich nach.
Einsatzgebiet
Bielefeld & OWL
Vor-Ort-Termine schwerpunktmäßig in Bielefeld und der Region Ostwestfalen-Lippe. Andere Orte in Absprache.
- Bielefeld
- Gütersloh
- Herford
- Bad Salzuflen
- Lage
- Detmold
- Lemgo
- Verl
- Rheda-Wiedenbrück
- Halle (Westf.)
- Spenge
- Enger
- Paderborn (auf Anfrage)